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OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.07.2019 - 5 AR (VS) 44/19
- OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18
- OLG Hamm, 28.10.2019 - 1 VAs 98/18
- OLG Hamm, 21.11.2019 - 1 VAs 98/18
- BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 44/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16
Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche …
Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18
Soweit aufgrund der Annahme einer Kettenanzeige eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft gemäß § 171 S. 1 StPO unterblieben ist, ist der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung hingegen schon deshalb unzulässig, weil es insofern an einer unmittelbaren Verletzung eines subjektiven Rechts des Betroffenen im Sinne von § 24 Abs. 1 EGGVG fehlt, da ein Anzeigeerstatter nicht gehindert ist, sich ungeachtet einer Nichtbescheidung gegen die Behandlung seiner Strafanzeige zu beschweren und anschließend gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13 - BVerfG, Beschluss vom 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16 -, jew. zit. n. juris). - BGH, 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13
Strafanzeige: Rechtsweg bei Nichtbescheidung durch die Staatsanwaltschaft
Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18
Soweit aufgrund der Annahme einer Kettenanzeige eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft gemäß § 171 S. 1 StPO unterblieben ist, ist der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung hingegen schon deshalb unzulässig, weil es insofern an einer unmittelbaren Verletzung eines subjektiven Rechts des Betroffenen im Sinne von § 24 Abs. 1 EGGVG fehlt, da ein Anzeigeerstatter nicht gehindert ist, sich ungeachtet einer Nichtbescheidung gegen die Behandlung seiner Strafanzeige zu beschweren und anschließend gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13 - BVerfG, Beschluss vom 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16 -, jew. zit. n. juris).