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   OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18   

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https://dejure.org/2019,87833
OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18 (https://dejure.org/2019,87833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2019 - 1 VAs 98/18 (https://dejure.org/2019,87833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 1 VAs 98/18 (https://dejure.org/2019,87833)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18
    Soweit aufgrund der Annahme einer Kettenanzeige eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft gemäß § 171 S. 1 StPO unterblieben ist, ist der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung hingegen schon deshalb unzulässig, weil es insofern an einer unmittelbaren Verletzung eines subjektiven Rechts des Betroffenen im Sinne von § 24 Abs. 1 EGGVG fehlt, da ein Anzeigeerstatter nicht gehindert ist, sich ungeachtet einer Nichtbescheidung gegen die Behandlung seiner Strafanzeige zu beschweren und anschließend gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13 - BVerfG, Beschluss vom 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16 -, jew. zit. n. juris).
  • BGH, 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13

    Strafanzeige: Rechtsweg bei Nichtbescheidung durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18
    Soweit aufgrund der Annahme einer Kettenanzeige eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft gemäß § 171 S. 1 StPO unterblieben ist, ist der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung hingegen schon deshalb unzulässig, weil es insofern an einer unmittelbaren Verletzung eines subjektiven Rechts des Betroffenen im Sinne von § 24 Abs. 1 EGGVG fehlt, da ein Anzeigeerstatter nicht gehindert ist, sich ungeachtet einer Nichtbescheidung gegen die Behandlung seiner Strafanzeige zu beschweren und anschließend gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13 - BVerfG, Beschluss vom 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16 -, jew. zit. n. juris).
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